Kurz und knackig
Der Handwerkerbonus ist eine Förderung bei der Sie einen Teil der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen zurückerhalten. Die Leistung muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erbracht werden.
Es werden 20% der förderbaren Kosten und maximal 2.000 Euro pro erwachsener Person im Haushalt pro Jahr erstattet.
Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Förderung, die es Privatpersonen ermöglicht, einen Teil der Kosten für handwerkliche Leistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Wohnraum zurückzuerhalten. Er dient nicht nur der Förderung von Handwerksbetrieben, sondern auch der Steigerung der Energieeffizienz und der Wohnqualität. Umgesetzt wird der Bonus im Rahmen des Wohnpakets, das mehrere Maßnahmen zur Leistbarkeit von Wohnraumschaffung und der Entlastung gegen hohe Wohnkosten umfasst.
Wie funktioniert der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus wird in Form einer direkten Förderung an die Privatpersonen ausgezahlt. Dabei können 20% der förderbaren Kosten, maximal 2.000 Euro pro erwachsener Person im Haushalt pro Jahr, erstattet werden. Förderfähig sind dabei ausschließlich handwerkliche Leistungen von mind. 250 Euro (exkl. MwSt.), die von einem inländischen Betrieb erbracht werden. Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend ab 01. März 2024.
Der Antrag kann ab 15. Juli online hier beantragt werden.
Was wird genau gefördert?
Die reinen Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im heimischen privaten Wohn- und Lebensbereich werden gefördert, ohne Berücksichtigung von Fahrt- und Materialkosten. Diese Leistungen müssen zwischen dem 1. März 2024 und spätestens dem 31. Dezember 2025 erbracht worden sein. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein, und die Arbeiten müssen von einem autorisierten Unternehmer durchgeführt und in Rechnung gestellt werden.
Beispiel von förderbaren Leistung von Tischler:
Anfertigung von Fenstern, Türen und Beschattungen, Holzfußböden und Decken- bzw. Wandverkleidungen, Einbaumöbel (die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind, z.B. Einbauküche), Geländer und Stiegenverkleidungen, Gartenzäune und Tore, Restaurierung und Sanierung (der o.g. Produkte), Spielgeräte, die fest mit dem Boden verbunden sind.
Gilt auch für Möbel mit den oben beschriebenen Kriterien in unserem Möbelplaner!
Fazit
Nutzen Sie die Chance und profitieren Sie vom Handwerkerbonus, um Ihre Wohnträume zu verwirklichen und gleichzeitig einen Beitrag zur Förderung der heimischen Wirtschaft zu leisten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer individuellen Projekte.
Wir freuen uns von Dir zu hören,
Ihr Team der Tischlerei Fürst
Kontakt:
Tel.: +43 (0) 7235 / 62235-0
Email:
Engerwitzdorfer Straße 45
4209 Engerwitzdorf
Quelle: https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/handwerkerbonus#:~:text=Mit%20dem%20Handwerkerbonus%20werden%20Handwerksbetriebe,Jahr%202025%20geltend%20gemacht%20werden
Quelle: https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/liste-der-durch-den-handwerksbonus-gefoerderten-leistungen#tischler